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4.11 Pflegegeld und Heimkosten/Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
Das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit soll
durch die Pflegeversicherung abgesichert werden.
Im Falle der Pflegebedürftigkeit oder Heimaufnahme
ist das Pflegegeld bei der Krankenkasse zu beantragen.
Einzelheiten können bei den jeweiligen Krankenkassen
erfragt werden.
Können Sie die Pflege zuhause oder in der Pflegeeinrichtung
mit dem Pflegegeld und eigenen Mitteln
nicht sicherstellen, besteht die Möglichkeit, Leistungen
der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (Zwölftes
Buch) zu beantragen.
Das Pflegegeld bzw. die Sozialhilfe zur Bestreitung
der Heimkosten können beim Hochsauerlandkreis
beantragt werden. Dort erhalten Sie auch weitere
Auskünfte zum Thema Pflegegeld/Heimkosten oder
Unterhaltsverpflichtung der Angehörigen.
■■ Kontakt: Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon
Telefon (zentral): 0 29 61/94-0
Internet: www.hochsauerlandkreis.de
Es besteht außerdem die Möglichkeit, finanzielle Hilfen
nach dem Sozialgesetzbuch zu erhalten (Hilfe zur
Weiterführung des Haushaltes), wenn Sie die notwendigen
hauswirtschaftlichen Hilfen nicht mit eigenen
Mitteln finanzieren können. Hierzu ist ebenfalls eine
Antragstellung erforderlich. Auskünfte erhalten Sie
außer bei den Sozial- und Pflegediensten bei der Stadt
Sundern.
■■ Kontakt: Stadt Sundern
Abt. Soziale Leistungen u. Beratungen
Telefon: 0 29 33/81-160 oder 81-257
/www.hochsauerlandkreis.de
/www.hochsauerlandkreis.de