4. Dienstleistungen der Stadtverwaltung Sundern
26
4
Die Stadtverwaltung Sundern bietet ihren Einwohnerinnen
und Einwohnern zahlreiche Dienstleistungen
für alle Altersgruppen an. Dabei orientieren sich die
Angebote und Leistungen nicht nur an den gesetzlichen
Vorgaben, sondern immer stärker an den individuellen
Bedürfnissen und Wünschen der Bürgerinnen
und Bürger.
Über die Leistungsangebote der Stadtverwaltung
können Sie sich auch von zu Hause aus bequem im
Internet informieren. Dort finden Sie beispielsweise
in alphabetischer Ordnung eine Übersicht über die
Angebote und Dienstleistungen sowie die jeweiligen
Ansprechpartner im Rathaus.
■■ Kontakte: Bürgerbüro, Telefon: 0 29 33/81-0
Beschwerdetelefon: 0 29 33/81-222
www.sundern.de
4.1 Behindertenparkplätze
Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung
und einer außergewöhnlichen Gehbehinderung
(Merkzeichen „aG“), Menschen mit beidseitiger Amelie
oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen
oder Blindheit (Merkzeichen „Bl“)
können den blauen EU-Parkausweis bei der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde beantragen, der sie
berechtigt, ihr Auto auf einem Behindertenparkplatz
abzustellen.
Für Personen die keinen blauen Parkausweis erhalten,
gibt es die Möglichkeit, einen „Parkerleichterungsausweis“
zu erhalten.
Diese Orange Parkkarte kann für folgende Berechtigte
ausgestellt werden:
/www.sundern.de
/www.sundern.de